Für Studierende ist es nicht leicht, Wohngeld zu erhalten. Das Wohngeld dient als zu Zuschuss zur Miete und kann beim Sozialamt, Wohnungsamt oder auch dem Bürgeramt beantragt werden. Du hast lediglich Anspruch darauf, wenn du kein BAföG und keine so genannten Transferleistungen, wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhältst.
Als BAföG Empfänger kannst du unter Umständen Wohngeld für deine eigenen Kinder erhalten, sofern du nicht schon andere Sozialleistungen mit Zuschüssen zu deiner Unterkunft erhältst, oder ein Nicht-BAföG-Berechtigter mit in deiner Wohnung wohnt. Das Wohngeld wird nur gewährt, wenn die Wohnung nicht zu teuer ist.
Für das Wohngeld musst du regelmäßige Einkünfte (z. B.: jobben, Eltern,…) nachweisen, die etwas mehr als der Bedarf für die bedarfsgerechte Grundsicherung laut SGB XII entsprechen. Ist dies nicht der Fall, gehen die Behörden davon aus, dass du falsche Angaben gemacht hast und unter Umständen Einkommen verschweigst.
Sollte dein Einkommen zu hoch sein, darunter zählen auch Zinsen, nicht jedoch dein Vermögen, könnte sich das negativ auf deinen Wohngeldantrag auswirken. Hervorzuheben ist auch, dass Wohngeld trotz des ALG II als eigenständige Leistung existiert und ist dann eine Alternative, wenn prinzipiell kein BAföG mehr beziehbar ist.
Weitere Informationen:Wohngeldrechner: www.geldsparen.de
Wohngeldtabellen: www.bmvbw.de
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