Wenn du an einer Fachhochschule, Hochschule, Universität oder Akademie eingeschrieben bist und während der Vorlesungszeit und/oder in den Semesterferien arbeiten gehst, dann darfst du soviel jobben und verdienen wie es die eigene Studiensituation zulässt. Dabei genießt du den Studentenstatus (Werkstudentenprivileg). Bedingung ist jedoch, dass dein Studium vorrangig bleibt.
Dies wird angenommen, wenn du in deiner Vorlesungszeit:
Jobs außerhalb deiner Vorlesungszeiten, zum Beispiel am Wochenende, abends oder nachts, zählen nicht dazu. Wichtig ist, dass du deine Zeit und Kraft überwiegend deinem Studium widmest und über entsprechende Nachweise verfügst.
© 2003 - 2010 Studienfinanzierung.de | Alle Rechte vorbehalten. | Impressum & Haftungsausschluss