Verdienst du monatlich nicht mehr als 400 Euro (geringfügige Beschäftigung), bist du von der Sozialversicherungspflicht befreit. Lediglich der Arbeitgeber muss einen Pauschalbetrag für Renten- und Krankenversicherung an die Bundesknappschaft abführen.
Überschreitet dein Einkommen den Betrag von 400 Euro und arbeitest du wöchentlich bis zu 20 Stunden (Werkstudentenprivileg), so bist du weiterhin von den Abgaben für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Jedoch musst du und der Arbeitgeber jeweils zur Hälfte in den Rententopf einzahlen.
Hierbei gilt eine weitere Ausnahmeregelung: Bei einem Einkommen zwischen 400,01 und 800 Euro (Midijob) musst du als Student nur einen reduzierten Arbeitnehmeranteil der Rentenversicherung löhnen. Die Beitragslast steigt anteilig zum Einkommen und beginnt nach unserem letzten Kenntnisstand bei 4 %. Hierbei spricht man von einer Gleitzone.
Verdienst du mehr als 400 Euro und jobbst länger als 20 Stunden pro Woche bist du sozialversicherungspflichtig. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge (KV, PV, RV, AV) werden jeweils zur Hälfte von deinem Arbeitgeber und zur anderen Hälfte von dir getragen. Doch auch hier gilt für dich als Student die „Gleitzonen-Regelung“.
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