Eltern können für dich als Studierenden bis zum 25. Lebensjahr (zzgl. Wehr- und Zivildienstzeit) Kindergeld beantragen. Darüber hinaus gibt es staatliche Zuschüsse wie Freibeträge und Baukindergeld. Dies gilt nur, wenn dein Jahreseinkommen nach Abzug von Werbungskosten und SV-Beiträgen (gesetzliche Sozialversicherung) den derzeitigen Betrag von 7680 Euro nicht überschreitet. Sobald du 1 Cent mehr verdienst, müssen deine Eltern das gesamte Kindergeld für ein Kalenderjahr zurückzahlen und können die genannten Freibeträge nicht geltend machen.
Der BAföG-Zuschussanteil und andere nicht zurückzahlbare Stipendien werden beim Einkommen mit angerechnet. Nicht mitgerechnet wird der BAföG-Darlehensanteil.
© 2003 - 2010 Studienfinanzierung.de | Alle Rechte vorbehalten. | Impressum & Haftungsausschluss