Dein Einkommen wird grundsätzlich auf dein BAföG Bedarf angerechnet. Demzufolge hast du weniger Leistungsanspruch. Jedoch bleibt dir unter Berücksichtigung der üblichen Abzüge, ein vom BAföG gewährter Freibetrag in einem Bewilligungszeitraum von einem Jahr anrechnungsfrei. Dieser beträgt 4.800 Euro und entspricht damit einem durchschnittlichen Monatsverdienst von 400 Euro.
Der Bewilligungszeitraum ist üblicherweise ein Jahr lang und beginnt ab dem Monat der Antragstellung. Dabei wird dein gesamtes monatliches Einkommen (z.B. für 12 Monate) addiert und durch die Anzahl der Monate geteilt. Alles was den Betrag von 400 Euro übersteigt, wird dann vom monatlichen BAföG abgezogen.
Wenn du während eines Urlaubssemesters oder wenn du mehr als 20 Stunden in der Woche innerhalb der Vorlesungszeit jobbst, hast du keinen Anspruch auf BAföG und es findet keine Einkommensanrechnung statt.
Du bist verpflichtet dem BAföG-Amt mitzuteilen in welchem Umfang du arbeitest.
© 2003 - 2010 Studienfinanzierung.de | Alle Rechte vorbehalten. | Impressum & Haftungsausschluss