Als das Bafög (Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz) 1971 eingeführt wurde, löste es das sogenannte "Honnefer Modell" ab, das bereits 1957 eingeführt worden war. Trotz der kurzen Geschichte wurde das Bafög bisher einige Male stark verändert.
Das Bafög trat am 01. September 1971 in Kraft. Damit gab es erstmals einen
Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung des Staates während eines Studiums.
Ziel des Gesetzes ist es, durch finanzielle Unterstützung von Studenten aus finanzschwächeren
Familien berufliche Chancengleichheit herzustellen.
Der Zuschuss des Staates zum Bafög betrug 100%, es gab daher keinen Darlehensteil.
Es wurde ein fester Darlehensteil von anfänglich 70 DM (etwa 36 Euro) pro Monat eingeführt.
Förderungen nach dem Schüler-Bafög wurde weitestgehend abgeschafft.
Der Zuschuss des Staates wird bis auf 0% heruntergefahren. Studenten erhalten ein zinsloses Darlehen in Höhe von 100%.
Der Zuschuss des Staates beträgt 50%, die restlichen 50% sind zinsloses Darlehen. Eine wirkungsvolle Studienabschlußförderung wird eingeführt.
Eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus ist nur durch ein verzinsliches Bankdarlehen möglich.
Durch Inkrafttreten des Ausbildungsförderungsreformgesetzes (Aförg) stehen nun 1,3 Mrd. DM (etwa 665 Mil. Euro) pro Jahr mehr zur Förderung von Studenten und Schülern zur Verfügung. Die durchschnittliche Förderung eines Studenten beträgt 365 Euro pro Monat.
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