BAföG Empfänger, die mit eigenen Kinder (bis 10 Jahre) in einem Haushalt leben, erhalten seit Dezember 2007 einen monatlichen Zuschuss, den genannten Kinderbetreuungszuschlag.
Unabhängig davon, ob du für dein Kind andere Sozialleistungen gezahlt werden, erhältst du das erste Kind einen Zuschuss von 113 Euro, für jedes weiter 85 Euro. Der Kinderbetreuungszuschlag wird nur an einem BAföG Empfänger gezahlt, auch wenn beide Elterteile BAföG beziehen. Der Kinderbetreuungszuschlag muss nicht zurückgezahlt werden und kann auch rückwirkend für den jeweiligen Bewilligungszeitraum beantragt werden. Das Antragsformular findest du unter: www.das-neue-bafoeg.de.
Weiterhin bestehen folgende Vorteile für BAföG Empfänger mit Kind:
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